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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 30/04   

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https://dejure.org/2005,23453
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 30/04 (https://dejure.org/2005,23453)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.04.2005 - L 3 KA 30/04 (https://dejure.org/2005,23453)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. April 2005 - L 3 KA 30/04 (https://dejure.org/2005,23453)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 37/03 R

    Vertragsarzt - Dialysebehandlung - keine gesonderte Abrechnung der Nr 273 EBM-Ä

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 30/04
    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des BSG ist für die Auslegung der vertragsärztlichen Gebührenordnungen in erster Linie der Wortlaut der Leistungslegende maßgeblich (vgl. zuletzt Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 37/03 R - m.w.N.); denn das vertragliche Regelwerk dient dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zwischen Ärzten und Krankenkassen und es ist vorrangig Aufgabe des Bewertungsausschusses selbst, darin auftretende Unklarheiten zu beseitigen.
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 41/84

    Zehnjahresfrist - Frist - Redaktionsversehen - Rückforderungsbescheid

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 30/04
    Wenn sich die anderslautende Meinung auf den mehrdeutigen Sinngehalt des Wortes "und" beruft, kann dieser allenfalls darin bestehen, dass mit ihm entweder eine enumerative oder eine kumulative Verknüpfung mehrerer Begriffe gemeint sein kann (vgl. BSG SozR 1300 § 45 Nr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2002 - L 3 KA 48/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 30/04
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 27. November 2002 - L 3 KA 48/01), bedeutet die Verbindung nicht, dass die Berichtigungen lediglich als "Rechnungsposten" der Honorarbescheide angesehen werden könnten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 515/03

    Eigenständiger Regelungsgehalt von Berichtigungen von Ziffern des Einheitlichen

    Im dem vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren L 3 KA 30/04 ist der dortige Kläger im Erörterungstermin vom 25. August 2004 zu Art und Umfang des mit der farbcodierten Durchführung von Duplex-Sonografien verbundenen Mehraufwandes gehört worden.

    Dieser ist jedoch beträchtlich, wie der Kläger des Parallelverfahrens L 3 KA 30/04 überzeugend - und von der Beklagten nicht bestritten - bei seiner Anhörung im Erörterungstermin vom 25. August 2004 mitgeteilt hat.

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